Sie müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den Lohn- und Gehaltszahlungen Ihrer Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben einbehalten und an die entsprechenden Finanzämter und Krankenkassen weiterleiten.
Nach den Normen des Spanischen Gesetzgebers erstellen wir Ihnen die Lohnabrechnungen/ „Nominas“ und Arbeitsverträge.

  • Standardlohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Spesenabrechnungen
  • Abrechnungen von Kurzarbeit
  • Meldewesen
  • Erstellung der Beitragsnachweise für Krankenkassen
  • Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung diverser Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigungen,Arbeitsamt,INEM,Arbeitsverträge)
  • An – und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Einarbeitung Ihrer Lohnbuchhaltungskräfte

Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in Spanien sowie zu Ihren Arbeitsrechtlichen Fragen.