Sie müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften von den Lohn- und Gehaltszahlungen Ihrer Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben einbehalten und an die entsprechenden Finanzämter und Krankenkassen weiterleiten.
Nach den Normen des Spanischen Gesetzgebers erstellen wir Ihnen die Lohnabrechnungen/ „Nominas“ und Arbeitsverträge.
- Standardlohn- und Gehaltsabrechnungen
- Spesenabrechnungen
- Abrechnungen von Kurzarbeit
- Meldewesen
- Erstellung der Beitragsnachweise für Krankenkassen
- Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen
- Erstellung diverser Bescheinigungen (Arbeitsbescheinigungen,Arbeitsamt,INEM,Arbeitsverträge)
- An – und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
- Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
- Einarbeitung Ihrer Lohnbuchhaltungskräfte
Gerne beraten wir Sie auch bezüglich der gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen in Spanien sowie zu Ihren Arbeitsrechtlichen Fragen.