Rechtsberatung vor, während und nach dem Erwerb Ihrer Immobilie in Spanien.
Wenn Privatpersonen einen Immobilienkauf in Spanien planen, sollte aufgrund der erheblichen Abweichungen des Erwerbsvorgangs in Spanien im Vergleich zu dem bekannten Vorgehen in Deutschland, der teilweise unbekannten Nebenkosten steuerlicher und sonstiger Art sowie der oft erheblichen Abweichungen zwischen dem inserierten Angebot durch den Verkäufer bzw. Makler und der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie eine rechtliche Beratung in Anspruch sowie eine Überprüfung des Grundbuches hinsichtlich der zu erwerbenden Immobilie durchgeführt werden.